{"id":1461,"date":"2020-05-12T16:16:11","date_gmt":"2020-05-12T14:16:11","guid":{"rendered":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/?page_id=1461"},"modified":"2023-08-25T17:37:42","modified_gmt":"2023-08-25T15:37:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/satzung","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1461\" class=\"elementor elementor-1461\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-4fe3cc6 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"4fe3cc6\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-78ebd92\" data-id=\"78ebd92\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c5aeeb4 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c5aeeb4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Satzung<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f41b59a elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"f41b59a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d435a1c elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"d435a1c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Name und Sitz<\/p><ul><li>Der Verein tr\u00e4gt den Namen: \u201eEurafrican-Alliance\u201c<\/li><li>Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz \u201ee.V.&#8220;<\/li><li>Sitz des Vereins ist 75323 Bad Wildbad.<\/li><\/ul><p>Vereinszweck<\/p><ul><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li><li>Zwecke des Vereins ist die Entwicklungszusammenarbeit.<\/li><\/ul><p>Die Hauptzielgruppe des Vereins:<\/p><ul><li>Die Hauptzielgruppe der Vereinsarbeit sind Menschen in und aus Nigeria und gesamt Afrika. Die engen pers\u00f6nlichen Bindungen der Vereinsmitglieder in diese Regionen sollen dabei vorteilhaft eingesetzt werden, um die Bed\u00fcrfnisse der betroffenen Bewohner zu decken und Notlagen zu lindern. Die Hilfe vor Ort soll durch die pers\u00f6nliche Arbeit der Vereinsmitglieder und durch die von den Vereinsmitgliedern sorgsam ausgew\u00e4hlten Hilfspersonen bew\u00e4ltigt werden.<\/li><\/ul><p>Die Zwecke des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch:<\/p><ul><li>Unterst\u00fctzung und Finanzierung des Aufbaus und Betriebs von landwirtschaftlichen Projekten zur Nahrungs- und Arbeitssicherung der dortigen Bev\u00f6lkerung<\/li><li>Konzeption regional nachhaltiger Projekte<\/li><li>Unterst\u00fctzung und Finanzierung des Aufbaus und Betriebs von Ausbildungsst\u00e4tten<\/li><li>Unterst\u00fctzung und Finanzierung von Kinderg\u00e4rten, Spiel- und Freizeitm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Kinder und Jugendlichen<\/li><li>Finanzierung der Schulausbildung bed\u00fcrftiger Kinder und Jugendlicher<\/li><li>finanzielle Unterst\u00fctzung jungen Erwachsenen,\u00a0 alleinerziehender M\u00fctter, Witwen, Waisenkinder und bed\u00fcrftiger Familien<\/li><li>Unterst\u00fctzung und Finanzierung des Aufbaus der Strom- und Wasserversorgung sowie Abfallwirtschaft<\/li><li>Unterst\u00fctzung und Finanzierung des Aufbaus von Wegeinfrastruktur und kleine Infrastrukturprojekte.<\/li><\/ul><p>Selbstlosigkeit; Mittelverwendung<\/p><ul><li>Der Verein ist selbstlos. Er verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke.<\/li><li>Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr seine satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.<\/li><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fcnstigungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li><\/ul><p>Gesch\u00e4ftsjahr<\/p><ul><li>Der Verein wird f\u00fcr unbestimmte Dauer gegr\u00fcndet.<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li><\/ul><p>Mitgliedschaft<\/p><ul><li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person oder jede Personengesellschaft sein.<\/li><li>Die Anmeldung zum Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand des Vereins.<\/li><li>Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Antrag nach Ermessen.<\/li><li>Auf Vorschlag des Vorstandes k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung auch au\u00dferordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen in besonderen F\u00e4llen auch Pers\u00f6nlichkeiten, die sich im Sinne des Vereinszwecks verdient gemacht haben, Ehrenmitglieder werden.<\/li><li>Neben den ordentlichen Mitgliedern im Sinne des Abs. 1 und Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen F\u00f6rdermitglieder, welche kein passives und aktives Wahlrecht haben, den Verein finanziell und ideell unterst\u00fctzen. Abs. 2 gilt entsprechend auch f\u00fcr F\u00f6rdermitglieder. F\u00f6rdermitglieder haben keinen Anspruch auf Teilnahme an Vereinsaktivit\u00e4ten. Im \u00dcbrigen entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit \u00fcber die Zulassung und Beteiligung von F\u00f6rdermitgliedern an Vereinsaktivit\u00e4ten.<\/li><\/ul><p>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/p><ul><li>Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Diese Rechte ruhen im Falle des Verzuges im Sinne des \u00a7 8 Abs. 3.<\/li><li>Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern, insbesondere regelm\u00e4\u00dfig seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten und, soweit es in seinen Kr\u00e4ften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterst\u00fctzen.<\/li><li>Mitgliedschaftsrechte sind pers\u00f6nlich auszu\u00fcben und nicht \u00fcbertragbar.<\/li><li>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vorstand umgehend \u00fcber \u00c4nderungen ihrer<br \/>Wohnanschrift, Rufnummern oder ihrer E-Mail-Adresse in Kenntnis zu setzen.<\/li><\/ul><p>Ende der Mitgliedschaft<\/p><ul><li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein bzw. durch Liquidation einer juristischen Person.<\/li><li>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Er kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden muss.<\/li><li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Bezahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder von Umlagen im R\u00fcckstand ist. Diese Streichung befreit das Mitglied nicht von der Begleichung r\u00fcckst\u00e4ndiger Beitr\u00e4ge und Umlagen.<\/li><li>Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Vor der Beschlussfassung muss dem Mitglied Gelegen-heit zur m\u00fcndlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegeben werden. Der Beschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied mitzuteilen. Hiergegen kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand Widerspruch eingelegt werden. \u00dcber diesen Widerspruch entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung endg\u00fcltig.<\/li><\/ul><p>Mitgliedsbeitrag<\/p><ul><li>Von den Mitgliedern werden Jahresbeitr\u00e4ge erhoben.<\/li><li>H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von Jahresbeitr\u00e4gen und Umlagen werden von der Mitglieder-versammlung festgesetzt.<\/li><li>Der Vorstand kann in geeigneten F\u00e4llen Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/li><li>Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit.<\/li><\/ul><p>Organe des Vereins<\/p><ul><li>Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/li><li>Mit Beschluss der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen weitere Gremien und organi-satorische Einheiten, insbesondere Aussch\u00fcsse, mit besonderen Aufgaben ge-schaffen werden.<\/li><\/ul><p>Vorstand<\/p><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li>Der Vorstand besteht aus Vostandvorsitzender, Stellvertrendervorsitzender, Schatzmeister und Schriftf\u00fchrer.<\/li><li>Der Verein wird i.S. des \u00a7 26 BGB durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter vertreten. Sie vertreten gemeinsam.<\/li><li>Einzelne Vorstandsmitglieder sind berechtigt von Vorstand genehmigte Projektantr\u00e4ge in Namen des Vereins zu unterschreiben.<\/li><li>Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen und hat alleiniger zugang zum Bankkonto.<\/li><li>Der Schatzmeister ist verpflichtet den Vorstand regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber den Zustand der Finanzen zu berichten.<\/li><li>Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von sieben Jahren gew\u00e4hlt. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben jedoch bis zur g\u00fcltigen Wahl neuer Mitglieder auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Ein erweiterter Vorstand (Schatzmeister, Schriftf\u00fchrer u. ggf. weitere) k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden.<\/li><li>Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/li><li>Zum Vorstand k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden. Jedes Vor-standsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Die Grunds\u00e4tze der geheimen und gleichen Wahl sind anzuwenden. Gew\u00e4hlt ist, wer die Mehrheit der g\u00fcltigen Stimmen auf sich vereinigt. Eine Wiederwahl ist unbeschr\u00e4nkt zul\u00e4ssig.<\/li><li>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger w\u00e4hlen.<\/li><li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind. Er hat ins-besondere folgende Aufgaben:<ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ol><li>Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;<\/li><li>Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung;<\/li><li>Buchf\u00fchrung und Erstellung des Gesch\u00e4ftsberichtes;<\/li><li>die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des Jahresberichts sowie<\/li><li>die Aufnahme neuer Mitglieder.<\/li><\/ol><\/li><\/ul><ul><li>Die \u00c4mter des Vereinsvorstandes werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt. Notwendige Auslagen und Aufwendungen werden in angemessener H\u00f6he erstattet. Dar\u00fcber hinaus kann die Mitgliederversammlung beschlie\u00dfen, dass Vorstandsmitgliedern f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit eine angemessene Verg\u00fctung gezahlt wird. Die Mitgliederversammlung kann die Aufgabe einem von ihm zu berufenen Gremium \u00fcbertragen.<\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><\/ul><p>Beratung und Beschlussfassung des Vorstandes<\/p><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzen-<br \/>den, bei Verhinderung vom Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von<br \/>einer Woche soll eingehalten werden. Die Einberufung der Sitzung erfolgt durch den Vorsitzenden und ist jedem Vorstandsmitglied auf schriftlichem oder elektronischem Weg zu \u00fcbermitteln. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/li><li>Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem oder elektronischem Wegelaufverfahren) gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Schriftf\u00fchrer sowie vom Vorsitzenden, oder einem anderen Mitglied des Vor-stands zu unterschreiben.<\/li><li>Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/li><li>Der Vorstand kann zur Behandlung einzelner Aufgaben Aussch\u00fcsse einsetzen.<br \/>Diese k\u00f6nnen auch mit Personen au\u00dferhalb des Vorstands sowie externen Fach-kr\u00e4ften besetzt werden.<\/li><li>\u00a0\u00a0In Angelegenheiten, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Vorstands fallen, kann<br \/>die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschlie\u00dfen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zust\u00e4ndigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.<\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><\/ul><p>Mitgliederversammlung<\/p><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im dritten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt in Textform unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.<\/li><li>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. \u00dcber Antr\u00e4ge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge, die eine \u00c4nderung der Satzung, \u00c4nderungen der Mitgliedsbeitr\u00e4ge oder die Aufl\u00f6sung des Vereins zum Gegen-stand haben.<\/li><li>Eine Ladungsfrist von zwei Wochen soll eingehalten werden und die Tagesordnung ist mit der Einladung bekannt zu geben. Im \u00dcbrigen gelten die f\u00fcr die ordentliche Mitgliederversammlung ma\u00dfgebenden Bestimmungen entsprechend.<\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><\/ul><p>Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/p><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Ist dieser<br \/>nicht anwesend, von seinem Vertreter oder, wenn auch dieser nicht anwesend ist, von einem anderen Vorstand. Ist kein Vorstand anwesend, w\u00e4hlt die Mitglieder-versammlung einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte.<\/li><li>Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit, lediglich bei der Beschluss-fassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bedarf es einer Mehrheit von \u00be der Anwe-senden oder ordnungsgem\u00e4\u00df vertretenden Mitglieder. Die Art der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter festgelegt. Eine Abstimmung ist dann schriftlich durchzuf\u00fchren, wenn 1\/3 der anwesenden Mitglieder dies beantragen.<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist von dem Vorstand einzuberufen, wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder dieses schriftlich beantragen oder der Vorstand von sich aus dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt.<\/li><li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf<br \/>die Zahl der Teilnehmer beschlussf\u00e4hig; lediglich bei Beschl\u00fcssen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen oder \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Anwesenheit von mindestens 1\/3 der Mitglieder erforderlich. Mitglieder k\u00f6nnen sich durch schriftlich Bevollm\u00e4chtigten vertreten lassen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen Kassenpr\u00fcfer, der nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren darf. Der Kassenpr\u00fcfer wird f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist nicht m\u00f6glich.<\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><\/ul><p>Sitzungsberichte<\/p><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li>\u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstim-mungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen soll der genaue Wortlaut in einer Anlage zum Protokoll aufgenommen werden. Auf Verlangen eines Mitglieds ist diesem eine Abschrift des Protokolls zu \u00fcbermitteln.<\/li><\/ul><\/li><\/ul><\/li><\/ul><p>Aufl\u00f6sung des Vereins, Beendigung aus anderen Gr\u00fcnden, Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke<\/p><ul><li style=\"list-style-type: none;\"><ul><li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands vertre-tungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung niemanden anderes hierzu beruft.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins, bei Beendigung aus anderen Gr\u00fcnden oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur gemeinn\u00fctzigen F\u00f6rderung der Entwicklungszusammenarbeit in Nigeria verwendet.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung \u00fcber den konkreten Empf\u00e4nger mit dem Aufl\u00f6sungsbeschluss.323<\/li><\/ul><\/li><\/ul>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ab96500 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ab96500\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"text-align: right;\">Stand June 2023<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Name und Sitz Der Verein tr\u00e4gt den Namen: \u201eEurafrican-Alliance\u201c Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz \u201ee.V.&#8220; Sitz des Vereins ist 75323 Bad Wildbad. Vereinszweck Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zwecke des Vereins ist die Entwicklungszusammenarbeit. Die Hauptzielgruppe [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"default","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"disabled","footer-sml-layout":"","ast-disable-related-posts":"","theme-transparent-header-meta":"default","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-1461","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1461","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1461"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1461\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10276,"href":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1461\/revisions\/10276"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurafrican-alliance.de\/de_de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1461"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}